Soziale Netzwerke dienstlich nutzen?

Gespeichert von Erik Wegner am/um
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heise.de meldet:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen verbietet das Kultusministerium des Landes den Lehrkräften, dienstlich untereinander und auch mit Schülern über soziale Netzwerke wie Facebook miteinander zu kommunizieren.

Muss es erst per Dienstanweisung gefordert werden, dass über die werbefinanzierte Plattform eines amerikanischen Unternehmens nur Dinge eingetragen werden dürfen, die öffentlich zugänglich sein können? Und kann nicht die Erkenntnis sein, dass die Lehrer ein besseres (oder überhaupt ein) Intranet brauchen? Für ein unverbindliches Angebot kann mein Kontaktformular genutzt werden :-)

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