Elektronische Gesundheitskarte

Gespeichert von Erik Wegner am/um
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Nachdem ich der Krankenkasse mitgeteilt habe, kein Lichtbild einzusenden, erhielt ich heute die Rückantwort.

Die Punkte, die mich dabei interessieren, sind…

  1. Es gibt ein Gesetz zur Einführung der eGK, es gibt Bußgelder und Strafandrohungen im Umgang mit der eGK und den gespeicherten Daten, jedoch nicht für die seit 6 Jahren (in Worten sechs Jahren) verzögerten Einführung.
  2. Es wird auf »Qualitätsanforderungen des Lichtbildes nach dem Passgesetz« verwiesen – dafür finde ich im Gesetz keine Widerspiegelung.
  3. Besonders betont wird, dass der Versicherte (also ich) jederzeit entscheiden kann, was mit den gespeicherten Daten passiert. Dieses Detail interessiert mich besonders, leider steht hier noch »Under construction« (Das Konzept wird noch erarbeitet.)

Zur Zeit steht das Ziel: drauf ankommen lassen. Glücklicherweise/leider hab ich zuwenig Arztbesuche, um hier charmant nervig nachfragen zu können.

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