Gespeichert von Erik Wegner
am/um
Heute hat mir die Krankenkasse wieder geschrieben: Ich solle doch endlich ein Foto einsenden, denn am 01.01.2014 sei die eGK der einzig gültige Versicherungsnachweis.
Pünktlich dazu schreibt SPON:
Dieser Darstellung widerspricht die KBV: "Es ist nicht so, dass die alte Karte nach dem 1. Januar 2014 nicht mehr eingesetzt werden kann", sagte KBV-Sprecher Roland Stahl am Dienstag. Beim GKV-Spitzenverband wurde dies bestätigt: "Ärzte können bis zum 1. Oktober 2014 mit der alten Karte arbeiten und auch abrechnen."
Nun bin ich am überlegen, wie ich weiter vorgehe. Eventuell folge ich der Idee des CCC (Abschnitt Ich will keine eGK, was kann ich tun?). Dazu habe ich folgende Entwürfe vorbereitet:
Welche Möglichkeiten gibt es noch, kreativ zu sein? Ich freue mich auf Kommentare.
Kommentare
ich finde die Rückseite hat
ich finde die Rückseite hat doch was!
Nachfrage zur Rechtsgrundlage
Wie bei heise.de und www.stoppt-die-e-card.de empfohlen, frage ich nun bei der Krankenkasse nach der Rechtsgrundlage nach.
Außerdem ist dort vermerkt, dass für notorische Verweigerer die Möglichkeit besteht, für jedes Quartal einen schriftlichen Behandlungsausweis anzufordern, der ebenfalls den Versicherungsstatus dokumentiert.
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Elektronische Gesundheitskarte: neues Jahr, alte Verwirrung