Ein bisschen Schadenfreude ist schon dabei, wenn sich die Mitglieder unseres Bundestags und speziell die bisherigen großen Befürworter der Vorratsdatenspeicherung aufregen und wundern, dass sie vorratsdatengespeichert werden.
Besonders Microsoft hat sich bei mir hervorgetan mit der Absicht, cloud-basierte Dienste so bereitzustellen, dass sie europäischem Datenschutzrecht entsprechen. Dagegen gibt es nun einen Gerichtsbeschluss.
Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Denn diese auch in Deutschland geplante Rundum-Überwachung unserer elektronischen Kommunikation bedroht unser Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben und Privatsphäre.